APOTHEKEN GROßHANDEL

APOTHEKEN / GROßHANDEL

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten und Services.
Im folgenden Bereich befinden sich Informationen und Regelungen für Apotheken und dem Großhandel.

WICHTIGE INFORMATION

Bei Problemen mit dem Data Matrix Code – Senden Sie bitte ein Foto des Codes auf der Packung an
info@hecpharm.de
Wir tragen die Packung dann ordnungsgemäß aus.

Probleme beim Scannen des Data Matrix Codes:

Laut securPharm e.V. kann folgende App verwendet werden, um den Code per Smartphone zu scannen:
REA CodeScan (Android) – Download:
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.rea.codescan

APOTHEKEN

Retourenregelung

Retouren werden zum Abgabepreis des Pharmazeutischen Unternehmers (ApU/HAP) erstattet.

 

Lagerwertverluste
Lagerwertverluste, die sich durch Änderung des Herstellerabgabepreises (ApU/HAP) ergeben, werden wir selbstverständlich ausgleichen. Wir behalten uns im Einzelfall das Recht vor, entsprechende Nachweise für den Bezug der eingereichten Präparate anzufordern.

Senden Sie uns bitte Lagerwertverluste via Fax und verwenden Sie dabei unseren Vordruck „Berechnung Lagerwertverluste“.

Bitte beachten Sie:

  • Ihre Meldung muss bis spätestens 3 Monate nach Preissenkungsdatum bei uns eingegangen sein.
  • Bitte verwenden Sie für Ihren Lagerwertverlustausgleich nur die vorgegeben Formulare.
    Vielen Dank.

APOTHEKEN

GROßHANDEL

GROßHANDEL

Großhandelserlaubnis
Die HEC Pharm GmbH verfügt über eine Großhandelserlaubnis gem. §52a AMG in Deutschland, ausgestellt vom LaGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales).
 
Aufgrund dieser Großhandelserlaubnis sind wir berechtigt, unsere Arzneimittel an pharmazeutische Großhändler und Apotheken, sowie Muster an Ärzte abzugeben.
 
 
Retourenregelung

Retouren werden zum Abgabepreis des Pharmazeutischen Unternehmers (ApU/HAP) erstattet.

 
Lagerwertverluste

Lagerwertverluste, die sich durch Änderung des Herstellerabgabepreises (ApU/HAP) ergeben, werden wir selbstverständlich ausgleichen. Wir behalten uns im Einzelfall das Recht vor, entsprechende Nachweise für den Bezug der eingereichten Präparate anzufordern.

Senden Sie uns bitte Lagerwertverluste via Fax und verwenden Sie dabei unseren Vordruck „Berechnung Lagerwertverluste“.

Bitte beachten Sie:

  • Ihre Meldung muss bis spätestens 3 Monate nach Preissenkungsdatum bei uns eingegangen sein.
  • Bitte verwenden Sie für Ihren Lagerwertverlustausgleich nur die vorgegeben Formulare.
    Vielen Dank.